Sundern
mundartlich: Sünnern. Aus der Gemeinheit abgeteilte Bereiche, entweder um diese zu schützen oder aufzuforsten oder zugunsten von Herrschaftsgütern zu nutzen.
In Frille stellt es sich so dar, dass die Schaumburger Grafen in den Fluren nordwestlich von Frille, im Sundern, Apenholz und Hapenholz, umfangreichen Besitz und das Jagdrecht hatten.
Die Friller Bauern beanspruchten dagegen in diesen Holzungen Huderechte, die offenbar gegen Landabfindungen abgelöst wurden, wie es die dortige Flur „Zuschlag“ vermuten lässt. Besonderen Ärger gab es 1564 und später, da einige Bauern sich Teile davon abgesondert und eingezäunt hatten. Die Schaumburger verlangten von Minden, die ‚Preußischen Übeltäter‘ zum Rückbau zu zwingen, verschonten jedoch ihre Schaumburgischen Untertanen.
Der Schaumburger Graf Ernst verkaufte 18 Morgen des Sundern 1613 an Bonorden Stätte in Frille und 1618 den übrigen Besitz an das Johannis-Stift in Minden. Diesen Forstdistrikt hat Anfang des 19. Jahrhunderts die Königliche Regierung Minden als Rechtsnachfolger an den Petershäger Gerichtsamtmann Johann Stammelbach für 2325 Reichstaler verkauft. Die Fläche von 68 Morgen wurde in den 1820er Jahren von Stammelbach vereinzelt.