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Nach Napoleons Vertreibung aus Europa und dem darauf folgenden Wiener Kongreß hatte Preußen sehr schnell begonnen, die Verwaltung seines wieder gewonnenen Territoriums neu aufzustellen. Im Jahr 1815 wurde die Provinz Westfalen gegründet. Bald darauf wurde die Arbeit an einem neuen Grundsteuer-Kataster aufgenommen, damit klare Verhältnisse für die Erhebung einer Grundsteuer geschaffen werden konnten. Dazu sollte die gesamte Provinz neu vermessen werden. Das Ergebnis war die preußische Uraufnahme, eine sehr genaue Aufnahme der damaligen Besitzverhältnisse. In Frille stießen die preußischen Landvermesser dabei auf Probleme.

So schreibt der Oberpräsident der Provinz Westfalen in Münster, Freiherr von Vincke, 1828 an das Finanz- und Außenministerium in Berlin, dass sich im Dorf Frille die preußischen und bückeburgischen Höfe und Besitzungen dergestalt im Gemenge befinden, dass die Ausführung der Kataster-Vermessung hier auf eine unausweichliche Schwierigkeit trifft.

Anlaß für diese Äußerung war ein Schreiben des Mindener Landrats, dass der Geometer Müller, der von der Kataster-Kommission mit der Vermessung des Cantons Windheim beauftragt sei und damit schon angefangen habe, von ihm die Anweisung der Landesgrenze bei dem Dorfe Frille verlange, die aber, wie bekannt, dort gar nicht existiere.

1838 liefert die Regierung in Minden einen Bericht nach Berlin und beschreibt die Lage in Frille so: „… Von hier aus beginnt das Mengegebiet der Ortschaft Frille, welches theils aus preußischen, theils aus Schaumburg-Lippischen Colonaten (Sohlstätten, Höfen) besteht, deren Häuser und Ländereien im buntesten Gemenge liegen, und wobei das eigenthümliche Rechtsverhältnis besteht, daß die Hofzähligkeit der einzelnen Grundstücke über die Territorialität entscheidet, …“

Die Landeszugehörigkeit zu Preußen oder Schaumburg-Lippe bezog sich demnach also auf den einzelnen Hof und dessen Grundstücke in der Friller Feldflur. Gehörte ein Hof zu Schaumburg-Lippe, so gehörten auch dessen Felder zu Schaumburg-Lippe, unabhängig davon, wo sie in der Feldflur lagen – und umgekehrt. Und diese Zugehörigkeit bezog sich je nach Sichtweise nicht nur auf die Grundsteuer, sondern auf die gesamte Landeshoheit, also z. B. die Gesetzgebung und die Polizeigewalt. Dafür hatte sich damals der Begriff Mengedorf gebildet. Aber diese noch recht einfach erscheinende Sicht der Dinge war umstritten und Gegenstand eines jahrzehntelangen Schriftverkehrs zwischen dem Preußischen Außenministerium in Berlin und der Fürstlich Schaumburg-Lippischen Landesregierung in Bückeburg. Die Bezirksregierung in Minden spielte nur eine untergeordnete Rolle.

Anfangs hatte man noch vermutet, dass die unklare Grenzsituation wenig praktische Schwierigkeiten machen würde und eine Bereinigung nicht der Mühe wert sei. Dann jedoch drängte Preußen darauf, eine klare Grenzlinie zu finden, und so begannen jahrzehntelange Verhandlungen, die zum Staatsvertrag vom 29. Dezember 1885 führten, in dem eine Grenze zwischen Preußen und Schaumburg-Lippe festgeschrieben wurde. Hinzuzufügen ist noch, dass der Vertrag nicht nur die Grenze bei Frille betraf.

Da die 1885 vereinbarte Grenze jedoch das Dorf weiterhin nicht nur in zwei politische Gemeinden in unterschiedlichen Ländern teilte sondern auch sehr verworren war, blieb die Situation für die Friller bis zur Vereinigung am 1. Oktober 1971 unbefriedigend.

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